Hallo mein name ist Tanja, ich habe mich vor 6 Monaten dazu entschlossen meinen Sohn in einen wohngruppe zu geben(er wurde auch gefragt ob er das will und sagte ja ). Mein sohn hatte Probleme mit in die schule gehen,aufstehen und sein schlafrythmuss war total durcheinander.Ist dann an dem Ort der wohngruppe dort in eine super tolle schule gekommen...ihm gefällt er super dort...er hatt nicht einen Tag gefehlt..und das zeugniss war super.Worauf beschlossen wurde das er alle 2 Wochen Von Sonntag bis dienstag zu Hause ist und Montag und dienstag von zu Hause aus in die schule fährt es Wäre eine dreiviertel stunde von zu Hause aus. Jetzt haben wir nächsten Donnerstag wieder Hilfeplangespräch und ich habe vor ab das schreiben von der einrichtun bekommen über die entwicklung des kindes und emfehlungen . alles so weit gut ausser das die Bezugserzieherin emfohlen hat ihn noch dort zu lassen aus dem grund"Vom Entwicklungsalter her wäre Jetzt die Infragestellung der Nähe und Abrenzung zu Mutter Thema".

Kann das Jugentamt aus dem Grund mir verweigern mein Kind nach Hause zu holen ?