Ich arbeitete bis zum 30.6. auf 32h/Woche und wurde zum 01.07. auf 24h/Woche runtergesetzt.

Ich habe im Jahr 24 Tage Urlaub und bis jetzt wurden mir 6,4h/Tag berechnet, sodass ich bei 5 Tagen wieder auf diese 32 Stunden komme. Durch die Herabsetzung auf 24h/Woche wird jeder Urlaubstag mit 4,8h berechnet, sodass ich bei 5 Tagen auf die 24h komme.

Nun habe ich bis zum 30.6 erst 6 Tage Urlaub genommen und im Juli weitere 12. Da ich der Meinung bin, bis zum 30.6 rein rechnerisch 12 Urlaubstage für 32h/Woche erarbeitet zu haben, habe ich auch nochmal 6 von den 12 Tagen mit 6,4h/Tag berechnet.

Mein Arbeitgeber sieht das anders und hat mir für alle Tage nur 4,8h/Tag berechnet, da ich den Urlaub nach dem 30.6 genommen hab und ich ab 01.07 ja nur noch auf 24h/Woche angestellt bin.

Nun meine Frage: Wer ist im Recht ? Besonders unter dem Aspekt, dass im Bundesurlaubsgesetz (meiner Meinung nach) keine Berechnung nach Stunden, sondern nur nach Tagen erfolgt ? Ist diese Art der Berechnung überhaupt zulässig, oder hätte mir der Arbeitgeber bei z.B. 32h/Woche 4Tage Urlaub a 8 Stunden berechnen müssen (und nicht 5x 6,4) bei gleichzeitiger Reduzierung der Urlaubstage.