Hallo!
Wie ist der rechtlich korrekte Ausdruck dafür wenn ein Mensch einem anderen absichtlich Schaden (in diesem Falle finanzieller Art) zufügt um diesen zu schädigen/ruinieren?
Wie lautet die genaue Definition?
Als Beispiel dafür was ich meine: wenn ein Mensch einen anderen verklagt obwohl er weiß dass seine Klage keinen Erfolg haben wird, hauptsächlich mit dem Ziel, dem anderen das Leben schwer zu machen (psychologisch) und es ihm finanziell zu erschweren (ohne Rechtschutz-Versicherung muss man ja auch vor Abschluss eines Verfahrens erst mal zahlen für die Tätigkeit des eigenen Anwalts).
Inwiefern kann man gegen so ein Verhalten vorgehen?