Hallo,

ich werde bald ein Grundstück geschenkt bekommen. Hier habe ich eine Frage zur Bemessung der Schenkungssteuer.

Ganz allgemein gesagt, berechnet das Finanzamt die fälligen Schenkungssteuer meines Wissens auf Basis der geltenden Bodenrichtwerte. Den aktuell gültigen Bodenrichtwert aus dem Jahr 2014 habe ich vorliegen.

In den Erklärungen zu dem Bodenrichtwert schreibt der Gutachterausschuss:

"Die Bodenrichtwerte sind durchschnittliche, auf einen Quadrat- meter Grundstücksfläche bezogene Lagewerte. Sie sind für einzelne Gebiete, Straßen oder Straßenabschnitte, in denen annähernd gleiche Nutzungen und Wertverhältnisse vorliegen, ermittelt.

Und weiter:

"Spezielle Gegebenheiten eines Grundstückes (für das Richtwertgebiet - im Vergleich zu einer typischen Neubebauung - atypische Bebauung oder Nutzungsart; Form, Größe, Bodenbeschaffenheit; abweichender Erschließungszustand; Immissionen; werterhöhende Rechte oder wertmindernde Belastungen usw.) werden vom Bodenrichtwert nicht erfasst; sie sind bei der Einzelwertermittlung zu berücksichtigen."

Ich bin nun der Meinung, dass mein besagtes Grundstück einige spezielle Randbedingungen aufweist, die den allgemeinen Bodenrichtwert mindern. Dazu zählen:

  • Lärm-Immission (direkte Lage an viel befahrener Straße)
  • Es ist ein Hammergrundstück und ich könnte lediglich an ein bestehendes Haus anbauen. Die individuelle Bebauung wird dadurch stark eingeschränkt.
  • Ich muss, wenn ich auf dem Grundstück bauen will, eine Doppelgarage abreissen und auf dem vorderen Grundstücksteil wieder herstellen
  • Ich muss einen Bauantrag stellen und dafür einen Architekten mit der Eingabeplanung beauftragen. Diese Kosten haben andere bei einem Grundstück aus der gleichen Bodenrichtwert-Zone nicht, weil die mögliche Bebauung dort viel klarer und einfacher zu definieren ist als bei einem Hammergrundstück (zu beachten bei mir: Abstandsflächen, max Geschossflächenzahl usw.)
  • An dem bestehenden Haus müsste ich Asbestplatten entsorgen
  • Ich müsste bei dem Anbau Feuerschutzmaßnahmen treffen, die ich bei einem alleinstehenden Haus nicht hätte
  • usw.

Im Fall einer Bebauung verursachen diese Punkte Kosten für mich.

Nun meine Fragen:

  1. Kann ich diese Minderungen/Kosten von dem aktuellen Bodenrichtwert abziehen und damit den Wert des Grundstückes und letztendlich die Schenkungssteuer reduzieren? Akzeptiert das Finanzamt das?

  2. Kennt jemand Literatur, Gesetze etc. in denen diese Minderungen/Kosten zumindest grob quantifiziert sind?

Vielen Dank