Die Parole "Alles für Deutschland!" ist in Deutschland nach den §§ 86 Abs. 1 Nr. 4, 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB verboten, weil es sich hierbei um den Wahlspruch der SA gehandelt hat.
Der Thüringer AfD-Politiker Björn Höcke ist aktuell vor dem Landgericht Halle angeklagt, weil er zum Abschluss einer Kundgebung in Merseburg (Sachsen-Anhalt) im Mai 2021 "Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland!" gerufen haben soll.
Findet Ihr, dass das Verbot der Parole "Alles für Deutschland!" richtig ist?