Ich bin seit 2 Jahren Alleinerziehende mit zwei kleinen Kindern und bin bis zum kommenden Sommer daheim. Aus diesem Grund beziehe ich ALG II. Das Jugendamt hat meinen Antrag auf Leisungen nach UVG mit der Begründung ich hätte eine Beziehung zum KV abgelehnt. Wir sind seit 2 Jahren getrennt und vor 1 1/2 Jahren bin ich in eine andere Stadt gezogen. Der Kontakt zu ihm gestaltet sich schwierig, da er jede Form von Kontaktaufnahme verweigert. Seine Kinder hat er seit der Trennung nicht gesehen und auch kein Interesse daran. Unterhalt leistet er auch nicht.

Das JA gibt an, dass auch räumlich getrennte Paare eine Beziehung führen können und ich nachweisen müsse, keine Beziehung zu ihm zu haben.

Nun meine Frage: Welche Möglichkeiten habe ich noch dem JA nachzuweisen, dass ich keine Beziehung zu ihm habe? Muss ich das überhaupt oder ist das JA in diesem Fall in der Nachweispflicht?