Hallo Ihr ;)

ich muss es jetzt mal hier probieren, weil ich nirgendwo eine klare Aussage finde.

Ich fahre mit einem normalen PKW außerhalb geschlossener Ortschaften:

Beispiel 1 -pro Fahrrichtung ein Fahrstreifen--> 100 km/h

Beispiel 2 -pro Fahrtrichtung zwei Fahrstreifen, mit baulicher Trennung-->130km/h Richtgeschwindigkeit, wenn durch Verkehrszeichen die Geschwindigkeit nicht herunter gesetzt ist( was jedoch in diesem Fall sehr häufig ist)

Beispiel 3 -pro Fahrtrichtung zwei Fahrstreifen, keine bauliche Trennung jedoch zwei durchgezogene Linien

-------> Frage jetzt an dieser Stelle 130 km/h Richtgeschwindigkeit oder wie in Beispiel 1, 100km/h Höchstgeschwindigkeit?

Im § 3 III Nr.2c StVO ist eine bauliche Trennung gefordert und zwei Fahrstreifen pro Richtung.

Weiter steht Im Gesetzestext folgender Teil: Sie(Höchstgeschwindigkeit 100) gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295, durchgezogene Linie) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung. Heißt das jetzt 130 oder 100? Ich steig an der Stelle wirklich nicht durch! Freu mich über Antworten!!