Ich bin Polizeibeamter und hatte letztens einen etwas skurrilen Zwischenfall mit einem "Kunden". Bei der Verkehrskontrolle sprach ich die Person, nachdem ich Ihren Führerschein kontrolliert hatte, mit Herr XY an. Nun bekam ich darauf die recht pampige Antwort, dass ich mich ruhig der korrekten Anrede bedienen könne, immerhin sei er ein Herr DR. XY und ich als Polizeibeamter sei verpflichtet ihn auch so anzusprechen. Ich riskierte einen erneuten Blick auf den Führerschein und sah tatsächlich, dass er den Doktortitel eingetragen hatte (was auch immer man von der Eitelkeit einer Eintragung des Doktors in den Führerschein halten mag). Das hatte ich vorher übersehen.

Nun meine Frage, die mir auch Kollegen und Vorgesetzte nicht abschließend beantworten konnten: Hat der gute Herr DR. recht? Muss ich als Polizeibeamter den Doktor in der Anrede nennen? Ich weiß, dass dies im privaten Umgang nicht mehr üblich ist, aber wie sieht es in dieser speziellen Situation aus?

Vielen Dank schonmal für eure Antworten,

Rote Banane

PS: Ich weiß, dass es in den meisten Situationen tatsächlich keine rechtliche Grundlage für eine Anrede mit dem Doktor gibt. Der gute Mann drohte mir aber mit dienstrechtlichen Konsequenten...