Da wir in unserer Wohnung Schimmelbefall haben, wurde durch unseren Vermieter ein Gutachter bestellt, der uns Mieter komplett, was die Schuldfrage betrifft, entlastet hat. Die Feuchtigkeit sitzt in der Bausubstanz. Bei der Begehung mit Gutachter und Vermieter wurde uns unser optimales Heiß- und Lüftverhalten durch den Gutachter verbal bestätigt. Da unser Vermieter aufgefordert ist zu handeln, jedoch bisher keine nennenswerten Schritte einleitet, wüßte ich gern, ob wir als Mieter, auch wenn wir den Gutachter nicht bestellt haben, ein Anrecht haben, das Gutachten einzusehen. Auf meine Aufforderung und Bitte an den Vermieter uns das Gutachten einsehen zu lassen, erfolgte bisher keine Reaktion. Wahrscheinlich befürchtet er, dass wir eine Mietminderung geltend machen.