Hallo,

ich bin seit über 2 Jahren bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt. Ich habe einen unbefristeten Vertrag. In diesen 2 Jahren habe ich nur einmal, nämlich an Weihnachten/Sylvester 2012/2013 14 Tage am Stück Urlaub bekommen, dass auch nur, weil im Einsatzbetrieb Betriebsruhe war. Jedoch musste ich auch hier 1 Tag unbezahlten Urlaub nehmen, da mein Urlaub für 2013 nicht für die 3 Tage Urlaub, die ich benötigte, ausreichten. Resturlaub hatte ich keinen mehr (siehe Problematik unten).

Meine Disponentin beharrt stets darauf, dass ich pro Monat nur über 2 Tage Urlaub verfügen kann. Das heißt, im Januar 2 Tage , Februar 2 Tage etc. Länger Urlaub darf ich nur nehmen, wenn ich entsprechend die Tage angesammelt habe. Dies kommt jedoch kaum zustande, da ich JEDESMAL, wenn ich im "Nichteinsatz" war, genötigt wurde, Urlaub zu nehmen, soviel momentan zur Verfügung war, da ich ja kaum Stunden im Zeitkonto hätte (ca. 20 Stunden). Soweit ich weiß, ist das nicht rechtens, dass ich Urlaub nehmen muss für Nicht-Einsatz-Zeiten, denn ich würde ja meine Arbeitskraft zur Verfügung stellen?

Weiterhin ist es doch, wenn ich richtig informiert bin, so, dass mir ein Anspruch auf 14 Tage UNUNTERBROCHENEN Erholungsurlaub pro Jahr zusteht? Wie kann ich meine Ansprüche gegenüber der ZAF durchsetzen? Ich arbeite nun 2 Jahre dort und bin ausgebrannt und erledigt, körperlich schon stark angegriffen, werde immer wieder krank (auch längerfristig...).

Vielen Dank für Eure Hilfe!