Hallo liebe Ratgeber,

unser Freundeskreis will zu Weihnachten auf einem kleinen, alternativen innerstädtischen Weihnachtsmarkt selbstgebasteltes / selbstangefertigtes / selbstgebackenes verkaufen.

Unser Angebot soll sich von Weihnachtsbaumanhängern über Marmeladen und selbstgebackene Plätzchen bis hin zu einigen Produkten die wir als Wiederverkäufer veräußern wollen, erstrecken.

Die Betreiber des Weihnachtsmarktes setzen voraus, dass man einen Gewerbeschein hat, zum Vertrieb der betreffenden Produkte berechtigt ist und sich an die gültige Marktordnung hält.

Nun meine Fragen: Dürfen selbstgebackene Plätzchen verkauft werden und welche Kritierien gelten hierfür (Deklaration auf der Packung, Gesundheitszeugnis etc.)?

Was sollte auf dem Gewerbeschein stehen (beim Verkauf selbstangefertigter Produkte, Plätzchen etc. und für den Weiterverkauf von Waren)?

Die Handwerkskammer hat auf telefonische Nachfrage das Vorhaben, selbstgebackenes zu vertreiben, sofort abgeschmettert mit der Begründung, wir wären ja keine Bäcker?! Das sind viele Anbieter z.B. bei Dawanda doch aber auch nicht ... Das Gewerbeamt ist leider auch keine große Hilfe, denn die schreiben einem mehr oder weniger was man will auf den Gewerbeschein ohne große Beratung oder Unterstützung.

Wer weiß mehr und kann uns helfen? Vielen Dank!