Hallo so hab ich das jetzt gemacht, ich zahle gar nichts weil der Fehler liegt klar bei denen, Man kann nicht im nachhinein Geld fordern das ist nicht Rechtens!

Grüße Ronny

[Ihr Name]

[Ihre Adresse]

[Datum]

[Name des Anbieters]

[Adresse des Anbieters]

Betreff: Widerspruch gegen Rechnung Nr. [Rechnungsnummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

am [Datum] wurde mir in Ihrem Control Center angezeigt, dass die Hardware-Gebühr 0,00 Euro beträgt. Ich habe diese Informationen gespeichert und basierend darauf die Verlängerung akzeptiert. Am [Datum des Anrufs] erhielt ich einen Anruf von einer Ihrer Mitarbeiterinnen, die mir mitteilte, dass ein Fehler vorlag und ich 620 Euro für die Hardware-Gebühr zahlen müsse. Dies habe ich abgelehnt.

Am [Datum des Rechnungseingangs] erhielt ich dennoch eine Rechnung über 620 Euro. Ich widerspreche dieser Rechnung hiermit formell, da sie nicht den ursprünglich angegebenen und von mir akzeptierten Konditionen entspricht.

Ich bitte Sie, diese Angelegenheit zu prüfen und die Rechnung entsprechend zu stornieren. Ich erwarte Ihre Bestätigung innerhalb der nächsten 14 Tage.

Mit freundlichen Grüßen,

[Ihr Name]

In Ihrem Fall spielen mehrere gesetzliche Regelungen eine Rolle, insbesondere aus dem deutschen Zivilrecht, speziell dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Hier sind einige relevante Bestimmungen und Prinzipien:

  1. Vertragsrecht und Angebot und Annahme (BGB §§ 145-150):
  • Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande, nämlich Angebot und Annahme. Wenn Ihnen ein Angebot mit einer Hardware-Gebühr von 0,00 Euro gemacht wurde und Sie dieses angenommen haben, ist dies der Inhalt des Vertrags.
  1. Irrtum und Anfechtung (BGB §§ 119-122):
  • Der Anbieter könnte argumentieren, dass ein Irrtum vorlag. Allerdings muss dieser Irrtum unverzüglich nach Entdeckung angezeigt werden und der Anbieter muss darlegen, dass Sie den Irrtum erkannt haben oder hätten erkennen müssen. Eine Anfechtung wegen Irrtums führt zur Nichtigkeit des Vertrags, der Anbieter kann jedoch für entstandene Schäden haften.
  1. Transparenzgebot und Informationspflichten (BGB §§ 312d, 312c):
  • Im Fernabsatz (wie bei Online-Verträgen) sind Anbieter verpflichtet, transparente und klare Informationen über Kosten und Vertragsbedingungen zu liefern. Fehlerhafte oder irreführende Angaben können den Verbraucher in die Irre führen und sind unzulässig.
  1. Rechtsgrundsätze der Vertragstreue und des Vertrauensschutzes:
  • Es gilt der Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB). Ein Unternehmen kann nicht einfach nachträglich Vertragsbedingungen einseitig ändern, insbesondere wenn der Kunde aufgrund der ursprünglichen Angaben gehandelt hat.

In der Praxis bedeutet dies:

  • Wenn Ihnen eine Gebühr von 0,00 Euro für die Hardware angezeigt wurde und Sie auf dieser Grundlage den Vertrag verlängert haben, ist dies der verbindliche Inhalt des Vertrags.
  • Der Anbieter kann nicht einfach nachträglich höhere Gebühren verlangen, ohne dass eine klare und nachweisbare Begründung dafür vorliegt.
  • Sollten Sie rechtliche Schritte erwägen, wäre es ratsam, die oben genannten gesetzlichen Bestimmungen zu berücksichtigen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

Es ist auch hilfreich, alle Kommunikationsunterlagen (E-Mails, Screenshots, Briefe) sorgfältig zu dokumentieren und zu speichern, um im Streitfall klare Beweise vorlegen zu können.

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