Hallo Leute,

Die Situation ist wie folgt;

Nach einer langen Krankheitsphase (psychisch erkrankt und seit fast 3 Jahren mit dieser Diagnose arbeitsunfähig krank geschrieben) wurden 78 Wochen regulär Krankengeld gezahlt. Danach wurde ALG 1 bezogen, welches nun ausläuft.Nach einer Psycho-Kur soll nun eine Wiedereingliederung in den Beruf stattfinden,welche aber aufgrund der gesundheitlichen Verfassung unmöglich zu bewerkstelligen erscheint.

Meine Frage ist, ob es möglich ist wieder Krankengeld zu beziehen, wenn vom ersten Tag der Krankschreibung exakt 3 Jahre vergangen sind, oder ob man nun automatisch in Hartz 4 fällt? Oder muss in diesem Fall nach der 3 Jahres-Frist der getrennt lebende Ehepartner aufkommen, wenn dieser über "genügend Einkommen" verfügt?

Was passiert wenn die Wiedereingliederung abgebrochen werden muss, und wie ist es mit der 3 Jahres Block-Frist?

(Die 3 Jahre enden am 1.6.15, Beginn der Eingliederung am 18.5.)

Über Antworten wäre ich wirklich sehr dankbar, da dieses Thema wirklich sehr verwirrend und schwer zu recherchieren ist und mir den letzten Nerv nimmt.