Guten Tag,

ich wurde mit meinem Motorrad kontrolliert, dabei hatte die Polizei unzulässige LEDs und einen abgefahrenen Reifen zu beanstanden. Daraufhin habe ich eine Mängelkarte bekommen, diese 2 Mängel seien innerhalb von 2 Wochen auszubessern und der Polizei erneut vorzuführen. Daraufhin habe ich das Motorrad bei einer anderen Polizeiinspektion vorgeführt, die Mängel wurden als behoben abgestempelt und die Mängelkarte wurde der Polizeiinspektion, die mich ursprünglich kontrolliert hatte zurück übermittelt. Ich dachte das Thema sei damit vom Tisch.

Nun kam ein Brief vom Landratsamt in welchem ich dazu aufgefordert werde das Motorrad zum Rückerlangen der Betriebserlaubnis einem Sachgutachter vorzuführen und ein Vollgutachten nach Paragraph 21 machen zu lassen. Außerdem sei meine Betriebserlaubnis erloschen.

Nun meine Frage: Ist das normales Prozedere oder ist da eventuell irgendwo ein Fehler unterlaufen?