Darf die Polizei bei einer Straftat Bankdaten abfragen?
Angenommen ein Mann uberfällt wen und stiehlt ihm sein Handy. Das Opfer hat aber kurz vorher noch gesehen, dass der Täter Geld an einem Geldautomaten abgehoben. Darf nun die Polizei die Bank kontaktieren und die Daten des Täters abfragen oder darf die Bank diese Daten nicht herrausgeben?
Polizei,
Bank,
Recht,
Daten,
Jura,
Straftat