Antwort
Relativ. Das Ehefähigkeitszeugnis sagt nicht nur etwas über deine eigene Ehefähigkeit aus, sondern dass diese spezifische Ehe nach deutschem Recht in Ordnung geht. Ich stehe aktuell vor demselben Problem, nur dass meine Verlobte bereits geschieden ist und einige der geforderten Urkunden so nicht existieren, da z.B. die Geburtsurkunde durch die Heiratsurkunde abgelöst wird. Eine Liste, was vom ausländischen Partner benötigt wird, kann beim OLG (die entscheiden letzten Endes) gefunden werden:
http://www.olg-stuttgart.de/pb/,Lde/Ehefaehigkeitsverfahren
Mir tut jeder leid, der ein solches Zeugnis von unseren deutschen Behörden benötigt.