Hallo zusammen, mir ist § 9 jugendarbeitsschutzgesetz bekannt, das azubis nicht in die arbeit müssen wenn die schule vor 9Uhr beginnt.

Meine Frage ist trotzdem, muss ich vor der Berufsschule in die Arbeit?

Denn meine Berufsschule beginnt um 13-17 Uhr ohne pausen (mndl. Prüfungsvorbereitung)

In Schulstunden wären das 5,25 schulstunden womit ich doch meine tägliche arbeitszeit von 8Std erfülle. Jedoch weis ich nicht so wirklich wie das Gesetz es sieht.

Bitte kann mir jemand weiterhelfen.