Ich war vor 2 Jahren beim Augenarzt, der mir eine Brille verordnet hat. Die Werte auf beiden Augen lagen 2018 bei + 2,25. Zwischenzeitlich habe ich sowohl für den Autoführerschein als auch für den Motorradführerschein den Sehtest beim Augenoptiker ohne Brille bestanden. Ich trage meine Brille gar nicht, da sie mich extrem stört.

Muss ich jetzt beim polizeilichen Auswahlverfahren angeben, dass ich Brillenträger bin (nur weil sie ärztlich verordnet wurde?) und sollte ich den augenärztlichen Befundbericht durch einen Augenarzt ausfüllen lassen? Wie gesagt ich war vor 2 Jahren beim Augenarzt, trage die Brille aber nicht.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Gruß Anja M.