Hallo zusammen,

ich habe eine Frage: die Haftung einer GmbH ist auf das Stammkapital der Gesellschaft beschränkt. (Soweit noch richtig?). Was ist denn z.B. wenn "die Gesellschaft" z.B. einen Personenschaden bei Dritten verschuldet? Es kann doch nicht sein, dass z.B. bei einer Invalidität eines Kunden, verschuldet durch die GmbH (im Baumarkt fällt einem Kunden eine Kiste auf den Kopf...) die Haftung auf das möglicherweise nur spärliche Vermögen oder Stammkapital beschränkt ist, oder?