Die Lebensgefärtin des verstorbenen Vaters verweigert den Zutritt zum Haus. Von den 7 eingetragenen Miteigentümer (durch das Erbteil der verstorbenen Mutter) des Hauses hatte noch keiner die Möglichkeit auf das Gelände oder ins Haus zukommen um zu prüfen ob Verträge vorhanden sind die gekündigt werden müssen, oder zugriff auf das Stammbuch zu nehmen. Die Lebensgefärtin befindet sich auch nicht mehr im Haus und hat keine Anschrift hinterlassen wo sie zu finden ist. Meine Frage lautet nun Darf sie das und welche Rechte haben wir als Miteigentümer?