Person A wird gefragt ob sie in eine UG einsteigen möchte als Gesellschafter mit 1/3 Anteil. Zu dem Zeitpunkt hat Person A noch eine Feststellung, verliert diese aber wenig später. Hilfe über das Jobcenter wird gewährt, jedoch sagt das JC Person A gilt als Selbstständig und muss somit die Anlage EKZ ausfüllen und Geschäftsunterlagen vorlegen. Person A ist aber nicht Selbstständig und auch kein Geschäftsführer. Person A ist nur Teilhaber und hat Prokura.

Hat hier das JC einen Fehler gemacht? Das JC stellt eine UG mit einer GmbH gleich. Gewinnausschüttung (wenn es Gewinn gäbe) gibt es nicht (in der Gesellschaftsversammlung vereinbart).