Für schlechte Lebensmittel haftet der Lebensmittelverkäufer, wenn es schlecht gelagert wurde bzw. nach dem Ablaufsdatum verkauft wurde. Ansonsten haftet der Hersteller.
Ist es nicht bei Alkohol genauso oder zählt es nicht als Lebensmittel? Wenn ich es konsumiere, und dabei eine Vergiftung bekomme oder am nächsten Tag es mir schlecht geht und ich deswegen nicht zur Arbeit kann oder sogar davon kotzen muss, sollte nicht dann der Brauer dafür haften, weil der Alkohol 'schlecht' ist?
Oder wird es wie ein Medikament behandelt, dass man die Risiken von Alkohol akzeptiert, aber dafür ist keine Verpackungsbeilage vorhanden, die mir den richtigen Konsum vorschreibt und die eingegangenen Risiken nennt. - Kann also nicht sein, oder?
Ich konnte im Internet kein konkretes Gesetz einer Ausnahme dazu finden, nur dass der Gastwirt für einen übermäßigen Konsum haftbar gemacht werden kann, was meinem Verständnis näher kommt, aber trotzdem noch zu wenig Haftung ist.