Die Familienkasse ist ein Teil des Arbeitsamtes ;-)
Richtig, eine Kündigung ist erst in der Schriftform wirksam.. somit beginnt der erste Tag der Kündigungsfrist mit Aushändigung der Kündigung.
Um zu Kündigen, muss man immer Kündigungsfristen einhalten, wie du bereits richtig festgestellt hast. Wenn diese Fristen nicht eingehalten werden, kann es sein, dass die Kündigung ungültig sein oder, je nach Arbeitgeber, sogar eine Vertragsstrafe drohen.
Je nachdem, wie weit du von Lüneburg weg wohnst, würde ich dir empfehlen entweder zum Wehrdienstberater oder direkt beim KWEA in Lüneburg einen Termin vereinbaren. Auch ich kann nichts damit anfangen, dass es bei dir mit dem SaZ nicht geklappt hat. Wenn du ausgemustert wurdest, dann gibt es auch beim Freiwilligendienst keine Chance mehr.
Als parkender Verkehrsteilnehmer ist der Fahrzeugführer verpflichtet, darauf zu achten, dass Türen erst geöffnet werden, wenn andere Teilnehmer nicht gefährdet werden. Ansonsten ist er in der Haftung (ist ja auch absurd, wenn dann der Fahrende Schuld bekäme). Ich hoffe insbesondere in dieser Sache habt ihr Polizei gerufen und ihr habt Fotos gemacht.
Works wurde, wie raoul4 bereits sagte, mit Office 2010 eingestellt und wurde durch Office Starter ersetzt. Anstatt dessen, hol dir doch Open Office, welches auch doc bzw docx-Formate nutzen kann. http://www.openoffice.org/de/
Das Geld kannst du aus 2 Gründen zurückfordern:
Da es ein Handel über dem Fernabsatzmarkt ist (du gehst also nicht direkt in den Laden des Händlers), kannst du innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen die Ware zurückgeben.
Die Lieferung einer falschen Ware ist ein Mangel, den du als Verbraucher nicht hinnehmen musst. Deshalb sieht der Gesetzgeber vor, dass der Lieferant nachbessern (in diesem Fall neu liefern) muss. Wenn diese Nachbesserung bzw.Neulieferung wieder fehl schlägt, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten.
Diese Frage habe ich mir auch des Öfteren gestellt. Ansich ists nach DIN 5008 (hier ist die Gestaltung von Briefen festgelegt) vorgesehen, dass eine E-Mail wie ein normaler Brief zu händeln ist. Demnach kommt die Adresse mit in den Briefkopf.
Zudem, so meine Meinung, ists persönlicher, wenn man nochmals den Empfänger mit Adresse im Briefkopf erwähnt.
Fazit: klares Ja
Erwerbsunfähigkeitsrente wird vom gesetzlichen Rententräger gezahlt, wenn du aus gesundheitlichen Gründen nach Krankengeldbezug immernoch nicht arbeiten kannst.
Für die Berufsunfähigkeitsrente musst du eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Wenn du dann z. B. durch einen Arbeitsunfalldeine berufliche Tätigkeit nicht ausüben kannst, springt dann diese ein. Dies kann man also eher als eine Art Unfallversicherung ansehen, die im Versicherungsfall monatlich eine bestimmte Summa auszahlt. Wenn du noch jung bist, würde ich sie dir empfehlen, man weiß nie was einem zustößt... die gesetzlichen Vesicherungen helfen da nur bedingt bis garnicht, den Lohnausfall auszugleichen.
Rein rechtlich gehört es dem, der den Fahrzeugbrief hat. Dazu hab ich jedoch ne kleine Frage: Hast du noch vor der Probefahrt das Fahrzeug bezahlt oder ist noch kein Geld geflossen?
Sinn macht es immer, da du in den kommenden Wintern die Reifen ja wieder benutzen kannst. An der Sicherheit würde ich nicht sparen, da mir persönlich die Gefahr eines Unfalls zu groß wäre. Für einen Reifen incl. Montage musst du minimum 80 Euro einplanen (finger weg von dem billigsten des Billigen), müsstest schon 240 Euro mindestens einplanen. Wenn du in Zukunft Reifen selbst umstecken willst, brauchst du auch noch 4 Felgen, die wahrscheinlich nochmal um die 50 Euro das Stück einplanen (hierzu rate ich, weil dauerhaftes auf- und abziehen von der Felge tut dem Reifen nicht gut).
Wenn du das Geld hierzu nicht hast, rate ich dir, für die kalten Tage das Auto stehenzulassen.
Eine Überweisung dauert je nach Bank 1-2 Arbeitstage (Samstag und Sonntag arbeiten Banken nicht). Demnach wäre das Geld Montag oder Dienstag da (glaub nicht, dass noch um diese Zeit jemand in der Bank arbeitet).
Dann dauert es vllt. noch einen Tag, bis die Ware zur Post gebracht wird und einen weiteren für den Postversand selbst. Demnach hast du, denke ich, frühestens Mittwoch oder Donnerstag deine Kopfhörer.
Steuern zahlst du garnicht, weil du unter dem Steuerfreibetrag liegst (dieser müsste bei ca. 8000 Euro liegen).
Allerdings musst du hinsichtlich der Sozialversicherung aufpassen: wenn du z. B. 2 oder 3 geringfügige Beschäftigungen ausübst (das tust du ja), werden diese Einkommen zusammengezählt. Wenn das Einkommen länger als 2 Monate diese Grenze von 450 Euro übersteigt, rutschst du in die Sozialversicherungspflicht hinein. Demnach müsstest du Sozialversicherungsbeiträge abgeben. Achte also drauf, dass du wirklich nur 2 Monate über 450 Euro in diesem Kalenderjahr kommst, keinen Tag länger.
Leider ist aus deiner Fragestellung nicht klar, welche Versicherung du meinst.
Unfallversichert bist du selbstverständlich während der Arbeitszeit (man stelle sich vor, auf Arbeit passiert dir was). In der Sozialversicherung bist du nicht versichert, hier bist du erst bei einem Gehalt ab 450,01 Euro versichert. Allerdings gibts die Möglichkeit, dass du gegen einen kleinen Abzug ein ganz kleiner Teil an die Rentenversicherung abgetreten werden.
Das Geld wird in dem Monat angerechnet, in dem du das Geld erhältst.
Im Februar wird also Dein Gehalt vom Januar und das ALG 1 von Februar (es wird immer zum Monatsende ausgezahlt) dem ALG 2 angerechnet. Ab März ists dann so, dass logischer Weise nur das ALG 1 von März angerechnet wird.
Du darfst nur max. 45 km/h fahren. Eine Toleranz vom Ist-Wert wird immer abgezogen, dieser Wert hängt vom Messgerät ab. Bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h werden meist 3 km/h pauschal abgezogen. Bedenke hierbei jedoch, dass auch ein Tacho nicht 100%ig genau geht, also können hierdurch auch kleinere Abweichungen entstehen.
Wenn ihr in etwa gleich viel verdient, dann ist Klasse IV am besten, weil ihr dann in etwa den gleichen Steuersatz abgeben müsst. Nur wenn deutliche Unterschiede sind, sollte der besser verdienende Klasse III und der andere Klasse V wählen.
Notfalls mit nem Steuerrechner durchrechnen (diese sind jedoch nciht verbindlich) http://www.brutto-netto-rechner.info/gehalt/lohnsteuerrechner.php
So wie ich das sehe, war die Zahlung bis zum 25.02. dennoch legitim, denn du hast ja nur den Wohnort gewechselt, eine Arbeitslosigkeit im Sinne des SGB III liegt dennoch vor.
Was man zur Weiteren Klärung noch wissen muss: Hat sich die Zuständigkeit des Arbeitsamtes geändert, oder bist du im selben Arbeitsamtsbezirk geblieben?
Das sind die Unterschriften des amtierenden Präsidenten der Europäischen Zentralbank. Des Weiteren sollte man hierzu wissen, dass die Jahreszahl bei der aktuellen Version der Euroscheine immer 2002 ist, egal ob nun der Schein mit der Unterschrift von Willem Frederik Duisenberg, Jean-Claude Trichet oder Mario Draghi versehen ist (dies sind die EZB-Präsidenten).
Mir ist über eine Fehlprägung dieser Münze mit anderem Material nichts bekannt. Es gibt jedoch die Möglichkeit, dass hier aus i-einem Grund die Kupferschicht entfernt wurde (eine 2 PF-Münze hat ab dem Jahre 1968 einen Stahlkern, der mit Kupfer überzogen ist). Dies kannst du ganz einfach nachkontrollieren, ob die Münze magnetisch ist.
Ansonsten empfehle ich dir, die Münze mal zu einem Münzfachmann zu bringen, der die Münze genauer untersucht.