Grundregeln zur Haltbarkeit:

Regel 1: Ist das MHD angelaufen, kann man das Lebensmittel trotzdem noch essen. Vorraussetzung: Es riecht gut, sieht normal aus und schmeckt noch.

Regel 2: Ist das Verbrauchsdatum abgelaufen, soll man das Lebensmittel nicht mehr essen. Ansonsten besteht die Gefahr einer Lebensmittelvergiftung.

Regel 3: Gilt immer: Den Geruch und den Geschmack testen und auf die eigenen Sinne verlassen, auch wenn das Datum was anderes sagt.

& das MHD besagt nur, dass der Lachs bis dahin auf jedenfall noch gut schmeckt und er wird ja nicht sofort verdroben sein! Allerdings übernimmt die Lachsfirma bei einer Lebensmittelvergiftung keine Haftung mehr!

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