Ständig wird unser privater Hausmüll durchsucht. Wir ( 8 Wohnungseigentümer ) haben einen Eigentümer in Verdacht. Bisher haben wir keine Beweise. Den Müll zu durchsuchen stellt doch eine Mißachtung der Privatsphäre dar. Macht man sich strafbar, wenn man fremder Leute Müll durchsucht ? Nun habe ich mir überlegt, ob man eine kurze Mitteilung an die Mülltonne anbringen sollte mit dem Vermerk, dass das durchsuchen von Mülltüten eine Mißachtung der Privatsphäre darstellt..... Diese Mitteilung würde ich mit meinem Namen unterzeichnen. Jetzt benötige ich einen hilfreichen Rat, ob man das so machen kann. Evt. mit einem anderen Text ? Vielen Dank im Voraus. Liebe Grüße, Risspino