Guten Tag alle zusammen,

folgender Fall: Meine Frau war einen Tag im November und einen Tag im Dezember krankgemeldet. Sie hat morgens dem Arbeitgeber bescheid gegeben und war beim Arzt, welcher die AU elektronisch an die Krankenkasse übermittelt hat. Jetzt auf der Gehaltsabrechnung haben wir festgestellt, dass für den einen Tag einfach 8 Stunden Arbeitszeit gestrichen wurden und für den anderen Tag ein Urlaubstag entfernt wurde.

Nun wird Ihr auf Rückfrage gesagt, sie müsse in Zukunft erst einmal direkt dem Chef bescheid geben bei Krankheit (vorher hat auch die Vorgesetzte ausgereicht), dann müsse sie am 1. Tag eine Kopie der AU per Mail oder Post dort hin senden und zusätzlich eine Mail, in der sie bestätigt, dass sie beim Arzt war um den elektronischen Prozess zu starten.

Zudem wird ihr gesagt, dass der Novemebr abgeschlossen ist und man das nicht mehr ändern könne.

jetzt meine Fragen:

Ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, die elektronische AU von sich aus abzurufen? Zumal in dem Fall ja auch von meiner Frau über die Krankmeldung informiert wurde.

Zudem ist es deren Verschulden, dass Sie die Krankmeldung nicht digital abgerufen haben und deshalb kann der Arbeitgeber doch nicht einfach sagen, man könne das jetzt nicht mehr ändern und die Stunden sind nun einfach gestrichen, oder nicht?

Wenn noch jemand ausführlichere Infos zur Vorgehensweise hat, dann bitte her damit.

Vielen Dank vorab für die Antworten.