Hallo, habe ein gebrauchtes Handy Mitte März über eBay verkauft als Privatverkäufer. Rücknahme habe ich ausgeschlossen, allerdings scheinbar die Gewährleistung nicht. Wenn ich aber richtig informiert bin, hätte der Käufer sich für die Gewährleistung kurz nach dem Kauf melden müssen.

Nun bekomme ich heute die Nachricht das er es heute wohl das erste mal getestet hätte, da es wohl ein Geschenk für jemand sein sollte. Nun soll der Lautsprecher defekt sein und „knarren“ und ob es schonmal repariert wurde (heißt keine Originalteile ) Der Lautsprecher war zum Verkauf definitiv nicht defekt, Reparatur lag auch nie eine vor.Er möchte das ich die 50 € Reparaturkosten trage .Meine Frage ist nun eigentlich kann der mir jetzt noch was? Ich meine wer kauft ein Handy und testet es nicht nach Empfang ? Das kommt mir schon ein bissl seltsam vor …