Hallo Leute
Viele Fragen wurden hier bereits bezüglich der oberen Frage beantwortet.
Ich habe folgendes Problem:
Habe mein Auto Bei Autohaus <<A>>gekauft (Neuwagen)
Nun habe ich einen Mangel. (Es ist wirklich ein Mangel, aber die Erklärung würde hier zu weit führen.)
Da es sich um einen Neuwagen handelt darf ich das Auto für Garantieansprüche ja in jede Vertragswerkstatt bringen.
Also das Auto ab in die Werkstatt, ins Autohaus <<B>>
Dort habe ich den gleichen Mängel bisher 3 mal angegeben. Nie wurde er behoben.
Nun rufe ich bei <<A>> an und schildere ihn den Fall. Er sagt das seine Werkstatt nun 2x die Möglichkeit hat, den Mangel zu beseitigen. Das Problem ist einfach, dass diese Werkstatt ewig weit weg ist.
Hat <<A>> Das RECHT selber nochmal 2 x nachzubessern oder reicht das versuchte Nachbessern des <<B>> aus um Wandlung durchzubekommen ?
MfG