Hey, KonekoToujou.
Ganz simpel. Natürlich macht sie sich damit nicht strafbar, sofern sie nicht rumerzählt, dass du irgendwelche Straftaten begehen würdest oder so. Das wäre dann nämlich Rufschädigung bzw. Verleumdnung.
Sollte so etwas allerdings häufiger vorkommen, würde ich mal mit dem Schuldirektor darüber reden und dann vielleicht ein gemeinsames Gespräch mit der Lehrerin veranlassen um das Thema zu bereden.
Mfg, Riikuh