Mein Sparbuch wurde zur Umsetzung meiner Privat-Insolvenz aufgelöst! Das verfügbare Guthaben belief sich angeblich auf ein paar hundert Euro!

Das Sparbuch liegt mir noch vor, dass ersichtliche Guthaben (von 2001) beläuft sich aber auf einige tausend D-Mark! Im Sparbuch selbst finden sich keine Auszahlungsdaten der Bank.

Meinem Wissensstand nach, kann nur Geld ausgezahlt werden mit Vorlage des Sparbuches.

Wie verhalte ich mich? Kann die Bank ohne Eintrag im Sparbuch behaupten das der Fehlbetrag schon ausgezahlt wurde ohne die entsprechende Eintragung im Sparkassenbuch? Sollte ich mich in meiner Insolvenzzeit (noch 2 Jahre) darum kümmern, und laufe somit Gefahr das Geld an den Insolvenzverwalter zu verlieren?1