Hallo, das ist so leider nicht richtig. Den 100 € Grundfreibetrag gibt es nur bei Erwerbseinkommen. Von ALG I werden nur 30 € Versicherungspauschale abgezogen. Und das auch nur, wenn dieser noch nicht bei anderem Einkommen bereits berücksichtigt wurde. Damit sollte die Rückforderung von 220 € korrekt sein.

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