Alle "Helferhunde" sind so ziemlich überall erlaubt, da die meisten Menschen ohne sie nicht auskommen. Damit sind Hunde, die blinden oder sehbeeinträchtigten Menschen helfen, in Geschäften erlaubt. Und selbst, wenn der Verkäufer/die Verkäuferin meint, dass der Hund nicht erlaubt sei, kann man mit dem Gesetz bezeugen, dass es erlaubt ist.

§ 4 (Barrierefreiheit): "Die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel ist zulässig."

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