Sehr geehrten Damen und Herren,

Wie sieht folgender fiktiver Fall aus: A und B sind zusammen in einer Discothek unterwegs beide Männlich 18 Jahre. A leg in einer Sitzecke die Füße auf einer couch hoch. B sitz normal daneben, beide sind nicht merkbar/leicht alkoholisiert. C- ein normal gekleideter Mann ca. 30 Jahre alt kommt zu A und fordert ihn auf die Füße runter zunehmen. A Ignoriert C auch nach mehrmaliger aufforderung. C gibt sich nit als Securty Personal erkennbar und Verschwindet. Nachdem C weg war nimmer A die Füße runter. Nach ca 5min kommen 4 Türsteher zu A und reißen A ohne etwas zusagen von seinem platz, drücken ihn im Polizei-griff auf den boden sowie schlägen ihn. A wehrt sich nicht da er von der situation unter schock stand. B steht auf und will A und die Türsteher von einander trennen um zu klären was grade los ist und die Situation zu schlichten. Daraufhin schubst ein Türsteher B und Reiß ihn und A Richtung Tür sowie bleidigt ihn mit den Worten "Fot*e" ihm wurde ausserdem als er den finger hob um zusagen "wir haben doch garnix gemacht" wurde ihm angedroht wenn er nochmal den Finger heben würde, würde dieser von dem Türsteher gebrochen werden! Als A und B an die Kasse der Diskothek gezogen/geschubst wurden, wurde A ein hausverbot erteil. Darauf hin verliessen A und B die Diskothek und riefen die Polizei die alles aufnahm A stellte eien Anzeige gegen den Schlagenden Security da ihm die Schulter stark schmerzte. A besuchte keinen Arzt und nahm zuhause Schmezmittel ein. B stellte anzeige wegen beleidigung.

Im nachhinein stellte die Discothek eien einzeige wegen §123 STGB Hausfriedensbruch.

A wurde als Beschuldigter vorgeladen B als Zeuge

a)Ist der Strafbestand des Hausfriedensbrucht erfüllt? b)Brauchen A oder B einen Anwalt? c)Wie wird die sache ausgehen? d)können die Überwachungs-Videos der Discothek eingesehen werden`?

Vielen Dank