ich habe heute meinen Arbeitsvertrag zur Unterfertigung zugesendet bekommen. Darin lautet ein Paragraph:

"Der Mitarbeiter erkennt ausdrücklich an, dess er im Falle eines Verlustes seinen Schlüssels und zwar unabhängig vom Verschulden, die Kosten für die Auswechseleung der zentralen Schließanlage übernimmt. Es wird darauf hingewiesen, dass das Unternehmen gegen den Verlust von Schlüsseln nicht versichert ist."

Darf der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag die Haftung des Mitarbeiters einseitig zu dessen Lasten festlegen? Soweit ich weiss, gibt es verschiedene gerichtliche Schadenersatzbemessungen, welche auch auf verlorene Schlüssel anwendbar sind. Hier wird der Faktor Fahrlässigkeit allerdings gar nicht berücksichtigt. Ist das legal? Zudem kommt, dass ich zwar eine Versicherung für Dienstschlüssel abgeschlossen habe, diese aber vermutlich nicht zahlen würde, da ich ja die volle Verantwortung auf mich lade.

Danke im Voraus für Eure Antworten.