Ich war bis vor einiger Zeit in einem technischen Studiengang an einer Uni eingeschrieben. Ich habe mich aus dieser exmatrikulieren lassen und mich dann an einer FH beworben. Beide Studiengänge waren, und sind immernoch zulassungsfrei und es sind auch beide technische Studiengänge, allerdings sind sie nicht ähnlich (nicht mal annähernd). Nachdem ich den Antrag auf Einschreibung an die neue Hochschule abgeschickt habe und er mittlerweile auch dort angekommen ist, wurde ich angerufen und man hat mir gesagt, dass ich zur Einschreibung noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung mitbringen soll. Mittlerweile ist mir dazu noch eine Frage eingefallen, aber es geht heute keiner mehr ran, der mir da etwas beantworten könnte. Ich war der Meinung, dass ich überhaupt keine solche Bescheinigung brauchen sollte, da ich erstens von einer Uni zu einer FH wechsle, zweitens die beiden HS in unterschiedlichen Bundesländern sind und drittens die Studiengänge nicht ähnlich sind. (außer dass es beides Ingenieur.Studiengänge sind). Haben "die" jetzt einen Fehler gemacht, und ich brauche gar keine Unbedenklichkeitsbescheinigung, oder brauche ich die trotzdem? Vielleicht weiss ja jemand Rat.