Hallo,

mein Mann hat ein Schreiben von der GEZ-Zentrale bekommen. Es geht darum, dass er ein Kleingewerbe als Hausmeisterservice (nebenberuflich) angemeldet hat und nun GEZ-Gebühren bezahlen soll. Das Gewerbe ist auf unsere Wohnadresse angemeldet, für die wir bereits volle GEZ-Gebühren bezahlen, er hat keine Mitarbeiter eingestellt. Ein Büro als solches hat er auch nicht, und auch kein Firmenwagen.

Das Gesetz besagt doch,

§5 Absatz 5

Ein Rundfunkbeitrag nach Absatz 1 ist nicht zu entrichten für Betriebsstätten

  • in denen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist oder
  • die sich innerhalb einer beitragspflichtigen Wohnung befinden, für die bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet wird.

Darf ARD trotzdem die Gebühren kassieren?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Renka