GEZ Gebühren bei Kleingewerbe gemeldet in einer Wohnstätte?
Hallo,
mein Mann hat ein Schreiben von der GEZ-Zentrale bekommen. Es geht darum, dass er ein Kleingewerbe als Hausmeisterservice (nebenberuflich) angemeldet hat und nun GEZ-Gebühren bezahlen soll. Das Gewerbe ist auf unsere Wohnadresse angemeldet, für die wir bereits volle GEZ-Gebühren bezahlen, er hat keine Mitarbeiter eingestellt. Ein Büro als solches hat er auch nicht, und auch kein Firmenwagen.
Das Gesetz besagt doch,
§5 Absatz 5
Ein Rundfunkbeitrag nach Absatz 1 ist nicht zu entrichten für Betriebsstätten
- in denen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist oder
- die sich innerhalb einer beitragspflichtigen Wohnung befinden, für die bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet wird.
Darf ARD trotzdem die Gebühren kassieren?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Renka
Recht,
Rundfunkbeitrag,
Wirtschaft und Finanzen