Guten Tag, Wohnung vermietet seit 1,5 Jahren, einschl. Einbauküche mit Elektrogeräten (ca. 15 Jahre alt). In Mietvertrag aufgenommen: "Reparaturen an Elektrogeräten übernimmt der Mieter". Mieter erklärte bald nach Einzug Herd und Geschirrspüler für defekt, entsorgte die Geräte umgehend und kaufte neue Einbaugeräte und informierte den Vermieter darüber. Vermieter: "Okay". Mieter zieht Mitte d. J. aus. Wem gehören die beiden Geräte? Dem Mieter oder Vermieter?
Mietrecht - Ausug - Herd und Geschirrspüler
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