Ich habe mich vor 2 Monaten schriftlich auf einen Job bei einer großen Institution im öffentlichen Sektor beworben. Nach ca. 6-7 Wochen, also quasi vor 2 Wochen erhielt ich eine Einladung zum Vorstellungsgespräch. Der Termin lag ungünstig in der letzten Woche vor Weihnachten. Da ich diesen Termin nicht wahrnehmen konnte, weil ich berufstätig bin und vor Weihnachten entsprechend eingespannt, bat ich telefonisch und per Mail um eine Terminverlegung. Statt einer Reaktion erstmal Funkstille. Dreimal angerufen, keiner drangegangen. Dann eine Mail geschrieben. Daraufhin kam von einer mir unbekannten Person die Antwort, der Ansprechpartner wäre nicht da, sie würde mir aber in seinem Auftrag einen neuen Termin geben und sich am nächsten Tag bei mir melden. Und wieder passierte nichts. Ich also nochmal eine Mail geschrieben, tagelang wieder keine Reaktion. Am letzten Arbeitstag vor Weihnachten, kam dann eine Absage, man müsste die Stelle kurzfristig besetzen und habe schon aussichtsreiche Kandidaten interviewt. Dazu die üblichen Standardfloskeln.
Ich finde das Vorgehen ziemlich frech und frage mich ob so etwas rechtlich überhaupt okay ist. Schließlich habe ich schwarz auf weiß eine Einladung zum Vorstellungsgespräch bekommen. Wenn das alles so dringend ist, warum führt man die Auswahlgespräche nicht früher als in der stressigsten Phase des Jahres? Ich habe mir eigentlich nichts zu Schulden kommen lassen und sofort alles in meiner Macht stehende getan, um ein neues Gespräch zu terminieren. Das Ghosting kam daraufhin vom Arbeitgeber.
Ich habe schon oft solche krummen Dinger im Personalwesen erlebt, zu diesem Fall habe ich allerdings im ganzen Internet nichts Vergleichbares gefunden, daher stelle ich jetzt hier diese Frage.