Die stat. Psychotherapie wurde durch den ambulant behandelnden Therapeuten bei der GKV beantragt, da nach Einschätzung des Therapeuten und des Patienten eine ambulante Weiterbehandlung derzeit nicht ausreichend ist. Die stationäre Therapie soll in einer Fachklinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie erfolgen. Nun stellt sich die Frage, ob die GKV die Kostenübernahme dafür ablehnen kann und wenn ja, wie häufig das vorkommt. (Ist das eher die Ausnahme oder passiert das regelmäßig?) Vielen Dank!