Vor fast 3 Wochen wurde mein parkendes Auto von einem anderem Kfz angefahren. Der Schädiger beging Fahrerflucht. Eine Ehepaar wurde Zeuge des Vorfalls und notierte das Kfz-Kennzeichen. Die Polizei sagte mir, dass ich mit meinem Auto bei der nächsten Dienststelle vorkommen soll. Dort schilderte ich den Vorfall und musste dann eine Zeugenvernehmung unterschreiben. Am nächsten Tag fuhr ich zur Spurensicherung. Der Halter des Fluchtfahrzeugs war nachweislich nicht der Fahrer. Es wurde von einem Kollegen gefahren, der "erst im Laufe der Woche zurückkommt" (lt. Aussage der Polizei), d.h. die Polizei hat das Fahrzeug noch immer nicht sichergestellt. Zahlt die Kfz-Haftpflicht-Versicherung meinen Schaden (ca. 4000 Euro), auch wenn kein Abgleich der Fahrzeuge stattfinden kann? Hätte ich nicht eine Anzeige gegen den Unfallversursacher erstatten müssen? Kann die Polizei den derzeitigen Fahrer des Fahrzeugs nicht einfach zu einer Polizei-Dienststelle beordern, um an den Auto den entsprechenden Schaden festzustellen (falls es den überhaupt noch gibt)? Wie "wertvoll" sind die Zeugen? Bei ihnen hat sich die Polizei noch nicht gemeldet. Kann ich bei der Polizei um Akteneinsicht bitten?