Hallo,
Ich habe da mal eine Frage zum Thema Betreuungsunterhalt.
Der Vater meines Kindes und ich sind getrennt.Sie ist 15Monate alt.
Ich hatte gedacht das bis zu 3 Jahren(Alter des Kindes)betreuungsunterhalt gezahlt werden KANN.aber wenn die Mutter nach 2 Jahren wieder arbeitet,bekommt sie auch nur bis zum 2.Lebensjahr das Betreuungsunterhalt.
mir wurde gesagt man hat auch Anspruch auf Betreuungsunterhalt wenn man Arbeitet bis zum 3.Lebensjahr des Kindes.
Was ist denn nun richtig?
Danke schonmal für eure Antworten