Unterschied Ausbildungbefähigung und Ausbildungsberechtigung

Die Ausbildungsbefähigung haben grundsätzlich alle, die auch die AdA - Prüfung bestanden haben. Die Ausbildungsberechtigung bekommen nur die, die auch eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium vorweisen können und dessen Ausbildungsbetrieb bei der zuständigen Kammer (IHK oder Kreishandwerkschaft bzw. Handwerkskammer) eingetragen ist. Nur wer Ausbildungsbefähigung und Ausbildungsberechtigung hat, ist somit in Deutschland als Ausbilder/Ausbilderin anerkannt.

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