Thema Mietrecht Tierhaltung?

Guten Abend zusammen,

Es geht darum das ich eine Katze und eine Schlange ( Ungiftig ) bei mir in der Wohnung halte.

ich wohne seit Knapp 3,5 Jahren in dieser Wohnung, meine Katze ist 4 J. Alt zudem von Anfang an bei mir. Meine Schlange hab ich seit gut 2 Monaten.

Nun bekam ich ein Brief von meinem Vermieter, das ich ihm doch bitte eine schriftliche Auskunft, meiner bei mir lebenden Tiere zusende. Katzen und Schlangen währen nach dem Mietvertrag nicht zulässig.

in meinem Mietvertrag steht „Der Mieter verzichtet auf Tierhaltung mit Ausnahme von Kleintieren wie Ziervögel und Zierfische im haushaltsüblichen Umfang“.

Meiner Meinung nach zählt meine Schlange auch zu der Art Kleintiere. Da sie wie ein Hamster in einem Terrarium lebt, keine Geräuschbelästigung sowie Geruchsbelästigung erzeugt und ungiftig ist. Zudem ist die Schlange eine königspython, somit entwickelt sie in denn seltensten Fällen eine Maximalgrösse von 2m.

Zu meiner Katze, wie gesagt ist diese seit dem ersten Tag bei mir. In denn letzten 3,5 Jahren seit ich in der Wohnung lebe, war mein Vermieter ca. 7 mal bei mir zuhause.

2 mal Zählerstände ablesen. 1x Rohrbruch, ( Besichtigung, / Planung der Reparatur, / Kontrolle der Reparatur ). Also allein wegen dem Rohrbruch schon 3 mal da gewesen.
und dann ist er noch zwei bis drei mal da gewesen wegen irgendetwas.
und nun behauptet er, Katzen sind nicht erlaubt. Als währe ihm meine Katze oder ggf. Das Katzenklo in der Ecke nicht aufgefallen.

Wie sieht die Rechtslage aus, Darf ich Katze und Schlange halten. ?
Bitte bei Antworten mit § oder link, damit ich es nachschlagen kann.

ps. Mieter im selben Haus über mir, die gegen Ende des letzten Jahres eingezogen sind, besitzen einen Hund und das weis der Vermieter und er sagt nichts dagegen, aber gegen meine Katze und Schlange schon. Vielleicht ist es ja hilfreich.

mit freundlichen Grüßen.

PH.

Tiere, Katze, Mietrecht, Katzenhaltung, Schlangenhaltung
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