Dies hängt von der Ausgestaltung deines Vertags und deiner individuellen Tätigkeit im Unternehmen (u.a. Verantwortung und Verfügbarkeit) ab. Diverse Fachmagazine und Portale bestätigen im übrigen diese Auffassung und bewerben die Vorteile der Berufserfahrung. Besteht der Arbeitsvertrag primär mit der Universität/Hochschule und enthält praxispahsen bei einem Unternehmen ist die Anrechnung wohl als klassische Berufserfahrung i.H.v. 3 Jahren wohl zu verneinen.

Eine Anrechnung der Berufserfahrung besteht in der Regel i.H.v. 3 Jahren wenn in der Summe folgendes gilt:

- Ein Arbeitsverhältnis primär mit einem Unternehmen, welches einzelne individualabreden bzgl. der zu erbringenden Fortbildungen in der bezahlten Arbeitszeit bestimmt.

- die Zeit an der Universität/Hochschule steuerlich als Auswärtstätigkeit geltend gemacht werden kann

(Es besteht kein Unterschied bzgl. der Berufserfahrung hinsichtlich einem dualen Studium und bzw. oder einem klassischen "berufsbegleitenden Studium neben der Arbeit" (Arbeitgeber finanziert bspw. Master). Es sind in diesem Sinne berufsbedingte Fortbildungsmaẞnahmen. Diese Zeiten fälschlicherweise als "keine Berufserfahrung" zu bezeichnen verbietet sich, da dies bisweilen bei einem klassischen berufsbegleitendem Studium "neben der Arbeit" ebenso wenig geschieht. Im übrigen ersetzt die Höhe des monatlichen Entgelts keine Berufserfahrung.)

- Stundenerfassung der Arbeitszeit auch während der Fortbildungzeit (Studium) vollzogen werden muss

- die Verfügbarkeit für das Unternehmen auch während des Studiums gewährleistet werden muss

- Verantwortung für Arbeitsbereiche/ Aufgabengebiete übernommen wird und sich somit klar von einem klassischen Ausbildungsverhältnis unterscheidet

(Die Auflistung ist nicht abschließen und dient der Verdeutlichung des Einzelfalls.)

Viele Grüße

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