ich bin Deutsche und lebe mit meinem Sohn 14 Jahre, in EU-Ausland. Auch mein Kind ist Deutsch und in Deutschland geboren. Wir wind nach Griechenland ausgewandert. Wir waren nicht verheiratet.

Der Vater meines Kindes lebt in Deutschland.

Mein Sohn hatte nie Umgang mit dem Vater und ich habe das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Umgangs- und Besuchsrecht wurde dem Vater auch nicht anerkannt. Zuletzt hatte er im Jahr 2002 versucht ein Besuchsrecht zu erlangen, doch auch dies wurde Ihm vom Gericht nicht zugesprochen.

Mein Sohn kennt den Vater also nicht und hatte seit weit über 12 Jahren keinerlei Kontakt. Also nur als Baby kurzen Kontakt.

Er möchte auch keinen Umgang mit dem Vater.

Aus wichtigen Gründen hatte ich auch all diese 14 Jahre auf den Kindesunterhalt vom Vater verzichtet.

Nun ist mein Sohn seit Oktober 2013 nun also 14 Jahre und er möchte den Unterhalt vom Vater einklagen.

Meine Frage dazu. Wenn wir diese Klage einreichen, kann man verhindern, dass der Vater den Wohnort erfährt? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen kann man ?

In Bezug auf das Umgangsrecht möchte mein Sohn keinen Umgang und kein Besuchsrecht des Vaters.

Mir wäre es sehr wichtig zu wissen, wie hoch das Risiko wäre, dass der Vater unsere Anschrift erfährt und ob er eine Klage gewinnen könnte, in der er ein Umgangsrecht erzwingen könnte.

Er war Alkoholiker und gewalttätig, ich weiß aber nicht inwieweit er sich in diesen Jahren evtl. verändert hat. Jedoch hatte er meine Große Tochter (heute 22 Jahre und nicht sein Kind) damals schwer misshandelt und drohte mit Kindesentührung unseres gemeinsamen Sohnes.
Er wollte lieber sein Kind umbringen, als es mir zu lassen und drohte ebenfalls, auch mich zu ermorden. Aus diesen Gründen wurde Ihm das Besuchs- und Umgangsrecht mit dem Sohn dann gerichtlich aberkannt.

In der Beziehung hatte er mich ebenfalls misshandelt und dies auch in der Schwangerschaft.

Ich weiß aus sicherer Quelle, dass sich seine bösartige Einstellung zu mir nicht verbessert hat. Nach wie vor redet er Anderen Gegenüber von Rache und würde mir am liebsten etwas antun und spricht extrem schlecht ja sogar bösartig von mir. Daher habe ich all die Jahre nie Unterhalt eingeklagt. Ob er noch trinkt kann ich aber nicht beurteilen.

Kann ein Risiko bestehen, wenn mein Sohn nun mit 14 Jahren für sich den Unterhalt einklagt, dass dann von seiner Seite eine Klage auf Umgangsrecht vom Gericht gewonnen wird? Und gegen den Willen meines Sohnes dennoch einem Umgangsrecht zugestimmt werden könnte? Auch wenn er seinen Vater ja nicht mal kennt und auch nicht kennen lernen möchte.

In unserem Alltag ist er weder Thema noch hat mein Sohn Interesse an Umgang.

Ich wäre sehr froh über diese Antwort, da mein Sohn und ich zuerst diesen wichtigen Punkt klären müssen, vor eine Unterhaltsklage.

Ich möchte verhindern, dass er weiß wo wir leben. Da wir weiter in Ruhe und Friede leben möchten.