Ohne Vollmacht und ohne Erbschein öffnet die Mitarbeiterin der Sparkasse mit Hilfe von Handwerkern wegen fehlendem Schlüssel den Wohnungsnachbarn des Verstorbenen das Schließfach. Es wurde kein Protokoll über den Inhalt durch die Sparkasse erstellt. Die Kosten wurden den rechtsmässigen Erben in Rechnung gestellt. Inwiefern können die Erben von der Sparkasse Schadenersatz verlangen?