Hallo

Unser Hausarzt hat Schulatteste jetzt kostenpflichtig gemacht, vorher waren sie kostenlos. Das wurde uns am 11.03.2024 mitgeteilt, nun wurde mir eine Rechnung zugestellt wo die Praxis mir die Atteste in Rechnung stellt, aber auch Rückwirkend für Februar. Das ist doch nicht Rechtens wenn ich das richtig sehe, darf er doch die Atteste erst ab dem Tag berechnen wo man mir das mitteilte, das die Atteste nun kostenpflichtig sind und man sagte mir sogar das dies die woche davor entschieden wurden ist. Sehe ich doch richtig wenn man es uns am 11.03.2024 mitteilt dann dürfen die das doch erst ab dann berechnen?

Vielen Dank im Vorraus