Hi, und zwar hat eine Kollegin von mir neulich ihre Kündigung erhalten und wundert sich über die Kündigungsfrist. Bei ihrem Tarifvertrag gelten für 5 Jahre Betriebszugehörigkeit 1 Monat Kündigungsfrist und für 8 Jahre 3 Monate. Sie hat am 18.05.2014 angefangen und hat die Kündigung am 20.05.2022 erhalten. Daher die Frage ob der angefangene Monat nicht mitzählt und daher die Kündigung richtig ist oder ob Sie vielleicht doch Anspruch auf die 3 Monate hat.

Im Internet ist dazu nichts konkretes zu finden. Vielleicht kennt sich hier jemand aus. LG