Die Mutter eines guten Freundes ist Taub Stumm,sie hatte große Probleme mit dem Amt als es darum ging eine neue Wohnung zu beziehen,erst hat der neue Vermieter sich geweigert die Wohnung bezugsfertig zu machen und bei der nächsten wohnung gibt es ein problem mit dem einrichtungs geld vom amt,ein fall für einen sehr guten Anwalt. Der stress war zu viel für die gute frau,also ist sie jetzt ein Paar wochen zur Kur was gesundheitlich sehr nötig war,meine Frage ist ob weiterhin anspruch auf den Regelsatz zum lebensunterhalt besteht, diese 345 €? Vielen Danke im Vorraus!