Moin!
Die Karikatur würde wohl die Richtlinien der EU richtig beschreiben, da diese noch von den nationalen Parlamenten in nationales Recht umgewandelt werden müssen.
"Die Richtlinie ist für jeden Mitgliedstaat, an den sie gerichtet wird, hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich, überlässt jedoch den innerstaatlichen Stellen die Wahl der Form und der Mittel." - Art. 288 Abs. 3 AEUV
Im Hinblick auf Verordnungen passt sie jedoch nicht, da hierbei kein Umsetzungsakt durch die nationalen Parlamente erforderlich ist und sie unmittelbar wirken.